Veranstaltungsordnung

Die vorliegende Veranstaltungsordnung bezieht sich auf den gesamten Bereich des Veranstaltungsortes Stadthalle Zwettl im Rahmen des Konzerts mit Folkshilfe und Vorgruppe am 24. September 2022 zwischen 18 und 24 Uhr. Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Veranstaltungsordnung als verbindlich an. Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.

Bei Zutritt zur Veranstaltung haben Besucherinnen und Besucher unaufgefordert ein gültiges Eintrittsticket vorzuweisen.

Falls etwaige zusätzliche Zutrittsberechtigungen seitens Behörde und/oder Gesetzgebung von Käufer/in bzw. Besucher/innen am Veranstaltungstag nicht erfüllt werden können (zB „2G-Regelung”), so kann kein Ersatz geleistet werden. Die Rückerstattung des Ticketpreises ist nur bei ersatzloser Absage des Konzerts möglich.

Die Sporthalle ist vor und während der Veranstaltungen nur über ausgewiesene Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen. Diese Zugänge sind stets frei zu halten, so dass Rettungs- und Einsatzkräfte
nicht behindert werden. Besucher, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und ihrer Sinne nicht mehr mächtig sind, ist der Zutritt zur Stadthalle nicht gestattet.  

Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Veranstaltungsordnung ist das Mitführen von folgenden Gegenständen und Substanzen ohne Genehmigung verboten:
– Schuss-, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen aller Art sowie sonstige Gegenstände, die von ihrer Art her geeignet und von seinem Besitzer hierfür bestimmt sein könnten, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen.
– Flaschen, Gläser, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichen, splitternden oder hartem Material.
– Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder sonstige pyrotechnische Gegenstände.
– Ätzende, leicht entzündbare, färbende oder sonstige gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen.
– Alkoholische Getränke und Getränke und Speisen im Allgemeinen

Besuchern und Nutzern ist es im Geltungsbereich weiterhin untersagt:
– Sich innerhalb der Stadthalle außerhalb der berechtigten Bereiche
aufzuhalten.
– Parolen zu rufen, die nach Art und Inhalt geeignet sind, Dritte auf Grund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren.
– Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.
– Innerhalb der Stadthalle und deren Nebenräumen zu rauchen.

Das Betreten der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haften weder Eigentümer noch Veranstalter.

Besuchern ist es während des Aufenthalts in dieser Stadthalle nicht gestattet:
– Die Stadthalle insbesondere durch Wegwerfen von Sachen (z.B. Papier, Pappteller, Becher, u.ä.) oder durch Ausgießen von Flüssigkeiten zu verunreinigen.
– Die Umkleide- und Sanitärräume der Künstler zu betreten.
– Mit Gegenständen aller Art zu werfen.
– Waren ohne Erlaubnis zu verteilen oder zu verkaufen.
– Während der Veranstaltung Pfeifen, Instrumente oder ähnliches zu benutzen, die geeignet sind, den Ablauf zu stören.

Während der Zeit der Veranstaltung übt die Union Raiffeisen Waldviertel Volleyball das Hausrecht aus. Diese ist berechtigt, Maßnahmen wie Kontrollen von Personen – einschließlich Leibesvisitationen – durchzuführen, Weisungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu erteilen und andere erforderliche Maßnahmen, die notwendig sind, einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, zu tätigen.
Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Veranstaltungsordnung können mit Hallenverbot und / oder nach weiteren gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.

Personen, denen der Zutritt oder der Aufenthalt in der Halle wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein eventuelles Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadenersatzansprüche.